Fakt:
Bei Bruttotarifen ist eine Provision inklusive. Bei Nettopolicen ist das nicht der Fall. Hier wird die Beratung gesondert vergütet. Stichwort Vergütungsvereinbarung.ONESTY bietet je nach Versicherungsprodukt und individueller Passgenauigkeit sowohl die eine als auch die andere Option an.
Was bedeutet die Vergütungsvereinbarung bei der Nettopolice? Nettotarife werden nur im Bereich der privaten Renten-, Lebens- und BU-Versicherungen angeboten. Kompositversicherungen, wie Haftpflicht oder Hausrat sind immer reine Bruttopolicen.
Wenn du eine Bruttopolice abschließt und diese z. B. eine Laufzeit von 30 Jahren hat, werden dir über die gesamte Vertragslaufzeit anteilig die Abschluss- und Vertriebskosten abgezogen, mit denen u. a. die Provision des Vermittlers gedeckt wird.
Dies ist bei einer Nettopolice nicht der Fall. Hier fallen keine Abschluss- oder Vertriebskosten an. Du zahlst einmalig eine Beratervergütung. Geregelt ist die Zahlung in einem separaten Vertrag – der sogenannten Vergütungsvereinbarung.
Die Zeitschrift Finanztip empfiehlt jungen Menschen zum Beispiel, eine fondsgebundene Rentenversicherung als Nettotarif abzuschließen:
Provisionen und Verwaltung sind meist teuer, daher ist es sinnvoll, solche Verträge ausschließlich als Nettopolice abzuschließen.
Finanztip: Monatliche Zahlungen bis ans Lebensende (2021)
Auch der Bundesgerichtshof bestätigte bereits 2014 in einem Urteil die Wirtschaftlichkeit einer Nettopolice:
Insbesondere gleicht sich unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Umstand, dass sich der Versicherungsnehmer einem Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters ausgesetzt sieht, bei regulärem Versicherungsverlauf dadurch aus, dass die vermittelte „provisionsbereinigte“ Nettopolice-Lebensversicherung als solche preisgünstiger ist als eine herkömmliche Bruttopolice-Lebensversicherung.
Urteil des BGH vom 05.05.2014
Know-How
Bruttopolice
Abschluss- und Vertriebskosten, somit auch die Vermittlerprovision, werden anteilig mit dem monatlichen Versicherungsbeitrag abgezahlt – und das über die gesamte Vertragslaufzeit. Alle sogenannten Kompositversicherungen, wie Haftpflicht oder Hausrat, sind Bruttopolicen.
Nettopolice
Abschluss- und Vertriebskosten fallen weg, dafür erhält der Berater eine gesonderte Vergütung, die vertraglich geregelt ist. Gerade Versicherungen mit langer Laufzeit werden bevorzugt als Nettopolice abgeschlossen. So z. B. private Rentenversicherungen.
Vergütungsvereinbarung
Der Vertrag regelt die Vergütung des Beraters bei Abschluss einer Nettopolice. Die Vergütungsvereinbarung steht in keinem Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag und wird direkt mit dem Berater geschlossen.
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Ob die Vergütung unserer Berater in den Versicherungsvertrag eingerechnet ist oder mit einer sogenannten Vergütungsvereinbarung separat festgelegt wird, ist abhängig vom abgeschlossenen Versicherungsprodukt und deinen finanziellen Voraussetzungen. Dein Ansprechpartner klärt dich in jedem Gespräch über diese Optionen auf.
Welches Produkt und welche Vertragsart am besten zu dir passen, das entscheidest aber allein du.
Wir geben dir die relevanten Informationen, die du für deine Entscheidung brauchst – transparent und anbieterunabhängig.
Solltest du dich für eine Nettopolice entscheiden, wird dein Finanzberater mit dir einen gesonderten Vertrag abschließen – die Vergütungsvereinbarung. In diesem Vertrag ist transparent und sichtbar die Vergütung deines Finanzberaters geregelt. Mit einer Vergütungsvereinbarung „bezahlst“ du deinen Berater direkt und unmittelbar für dessen individuelle, unabhängige Beratung.
Die Vergütungsvereinbarung regelt überdies die Zahlungsmodalitäten der Vergütung. Sie kann zum Beispiel sehr verbraucherfreundlich in zinsfreien Raten über einen Zeitraum von 60 Monaten beglichen werden.
Unser Ziel ist es, dass du maximal zufrieden mit unseren Leistungen bist und uns weiterempfiehlst.
Deshalb geben wir dir alle Infos, die du brauchst, um die für dich richtige Entscheidung zu treffen. Solltest du Fragen zum Thema haben, schreib uns einfach!
Geringe, aber deutlich steigende Marktanteile
der Nettotarife (Lebenssicherung) im Neugeschäft der Versicherer
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