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Anerkenntnisurteil nach Unterlassungsklage: ONESTY Finance GmbH verzichtet auf Mahngebühren

Anerkenntnisurteil nach Unterlassungsklage: ONESTY Finance GmbH verzichtet auf Mahngebühren

In einem Anerkenntnisurteil hat sich jetzt die ONESTY Finance GmbH verpflichtet, ab sofort keine Mahnpauschale für unterlassene Beiträge zu erheben und auf diese hinzuweisen.

Verbraucherfreundliche Mahnpauschale 

In der Vergangenheit hatte das Unternehmen für angemahnte Forderungen eine überschaubare, verbraucherfreundliche „Mahnpauschale“ von fünf Euro erhoben. Dagegen wandten sich die Verbraucherschützer der VZ Baden-Württemberg: Das Erheben einer einfachen Pauschale sei nicht zulässig. Stattdessen müsse der konkrete Schaden aus einem Mahnvorgang gezielt berechnet und geltend gemacht werden. Der Hinweis der ONESTY Finance GmbH, dass damit schnell auch mal mehr als fünf Euro erreicht werden und den säumigen Kunden über Gebühr mit Kosten belasten könnten, drang in dem Verfahren nicht durch. ONESTY bleibt auch nach dem Anerkenntnisurteil bei seiner Linie, Verbrauchern keine zusätzlichen und unüberschaubaren Lasten aufzubürden. Das Unternehmen wird daher von der rechtlichen Möglichkeit einer detaillierten Mahnschadenberechnung keinen Gebrauch machen und verzichtet daher ab sofort gänzlich im Sinne der Verbraucher freiwillig auf Mahngebühren.

Nach Anerkenntnisurteil: ONESTY sieht Schadensersatz wegen Mahnungen nicht als richtigen Weg

Vorangegangen war dieser Entscheidung ein Gerichtsverfahren vor dem OLG Brandenburg mit anschließendem Anerkenntnisurteil. Die Verbraucherzentrale VZ Baden-Württemberg hatte die ONESTY Finance GmbH u.a. aufgefordert, die Erwähnung und Erhebung von Mahnpauschalen in Höhe von fünf Euro zu unterlassen. ONESTY argumentierte, dass Verbraucher für Unachtsamkeiten im Zahlungsverkehr nicht über Gebühr belastet werden sollten: Daher sei die eher niedrige 5-EUR-Kostenpauschale die verbraucherfreundlichste Lösung, um den bei Mahnung auftretenden administrativen Aufwand fair abzufangen. Das sah die Verbraucherzentrale anders und erhob Unterlassungsklage. Dort führte die VZ Baden-Württemberg in der Klageschrift u. a. aus: „Ein entsprechendes Mahnentgelt kann – wenn überhaupt – nur als Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.“ ONESTY fragt sich: Sollte man Kundinnen und Kunden, die eine Überweisung vergessen oder im Irrtum retourniert haben, mit einem „Schadenersatz“ drohen? Nein, keinesfalls, denn das ist absolut unverhältnismäßig! Daher verzichtet ONESTY Finance GmbH bewusst auf diese fragwürdige Schadenersatzmöglichkeit und erhebt generell keine Mahnkosten.

Was ist ein Anerkenntnisurteil?

Ein Anerkenntnisurteil ist ein gerichtliches Urteil, das ergeht, wenn der Beklagte die Klage des Klägers ganz oder teilweise anerkennt. Es handelt sich dabei um eine Form des Zivilurteils, bei dem das Gericht ohne weitere Beweisaufnahme entscheidet, weil der Beklagte den geltend gemachten Anspruch zugesteht. Das Anerkenntnisurteil beendet den Rechtsstreit hinsichtlich des anerkannten Teils und entspricht inhaltlich den Forderungen des Klägers, soweit diese anerkannt wurden. Mit anderen Worten: Der Klügere gibt nach. So wie ONESTY es getan hat.

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Martin Ruske

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