Jeder kennt es: Im Alltag geht schnell mal eine Rechnung unter. Und wenn sie zu spät bezahlt wird, folgen oft zusätzliche Gebühren – sogenannte Mahngebühren. Die können je nach Aufwand deutlich ins Gewicht fallen. Aber wie genau ist das geregelt? Und wie geht ONESTY mit dem Thema um?
Was sind Mahngebühren eigentlich?
Wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, kann das Unternehmen, das auf die Zahlung wartet, eine Mahnung verschicken – und dafür Gebühren berechnen. Das ist grundsätzlich erlaubt, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel dürfen Kosten nur dann entstehen, wenn tatsächlich ein messbarer Aufwand vorliegt. Die erste Zahlungserinnerung ist kostenlos.
Besonderheit: Säumniszuschlag
Vor allem bei öffentlichen Stellen, wie z. B. dem Finanzamt, gibt es zusätzlich den sogenannten Säumniszuschlag – eine Art pauschaler Aufpreis, der monatlich 1 % des offenen Betrags ausmacht. Auch wenn das nichts mit den üblichen Mahngebühren zu tun hat, kann dieser Zuschlag schnell teuer werden.
Was ist erlaubt – und was nicht?
Laut Gesetz dürfen Mahnkosten erst dann erhoben werden, wenn jemand mit einer Zahlung „in Verzug“ ist – also die vereinbarte oder gesetzlich geregelte Zahlungsfrist abgelaufen ist. Die Höhe der Gebühren muss sich dabei an den tatsächlichen Kosten für die Mahnung orientieren, z. B. Porto, Papier und Verwaltungsaufwand. Überzogene Pauschalen sind unzulässig.
Auch Zinsen können hinzukommen: Für Verbraucher sind es meist 5 % über dem aktuellen Basiszinssatz. Bei Geschäftskunden sind es sogar 9 %. Wer sich also verspätet, zahlt unter Umständen nicht nur Mahngebühren, sondern auch Zinsen.
Inkassokosten – was kommt da auf mich zu?
Wenn nach mehreren Mahnungen keine Zahlung erfolgt, beauftragen manche Unternehmen ein Inkassobüro. Dessen Kosten dürfen sich aber nur an dem orientieren, was ein Anwalt für dieselbe Leistung verlangen würde. Ist der Betrag zu hoch, können Verbraucherschützer helfen.
Was passiert, wenn ich Mahnungen ignoriere?
Wenn Zahlungsaufforderungen dauerhaft unbeantwortet bleiben, wird es teuer. Neben den ursprünglichen Kosten kommen dann Verwaltungsgebühren, Zinsen und gegebenenfalls Inkassokosten hinzu. In einigen Fällen kann es sogar zu Konto- oder Lohnpfändungen kommen. Das lässt sich vermeiden – und zwar frühzeitig.
Wie geht ONESTY mit Mahnungen um?
ONESTY hat lange eine faire Lösung angeboten: Eine pauschale Gebühr von fünf Euro für den Verwaltungsaufwand bei Rückläufern oder Zahlungsproblemen. Leider wurde dieses Modell vor Gericht angegriffen – mit dem Ergebnis, dass wir diese Pauschale nicht mehr erheben dürfen.
Was bedeutet das für dich? Statt einer fixen Gebühr müssen wir nun im Einzelfall den tatsächlichen Aufwand berechnen. Das kann – je nach Fall – auch mehr als fünf Euro ausmachen. Wir finden: Das hilft niemandem.
Deshalb unser Entschluss – ONESTY verzichtet freiwillig auf Mahngebühren.
Was du tun kannst, um Mahnungen zu vermeiden
Am besten ist es, Rechnungen pünktlich zu begleichen. Wenn das einmal nicht möglich ist, melde dich frühzeitig bei deinem Financial Trainer – oft lässt sich eine Lösung finden, z. B. eine Ratenzahlung oder ein Zahlungsaufschub. Einfach abtauchen ist keine Alternative. Übrigens: Wenn du das Gefühl hast, dass eine Gebühr unberechtigt oder zu hoch war, kannst du eine Rückerstattung verlangen.
Der Weg einer offenen Forderung – Schritt für Schritt
- Rechnungsstellung: Mit Versand der Rechnung beginnt die Zahlungsfrist. Wird sie überschritten, können Gebühren und Zinsen entstehen.
- Zahlungserinnerung: Viele Unternehmen schicken zuerst eine freundliche Erinnerung. Gebühren fallen hier noch keine an.
- Weitere Mahnungen: Ab der zweiten Mahnung können Kosten berechnet werden – aber nur im Rahmen des tatsächlichen Aufwands.
- Inkassoverfahren: Bleibt die Zahlung weiter aus, kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden. Auch hier sind die Kosten gesetzlich gedeckelt.
- Gerichtliches Mahnverfahren: Als letzter Schritt kann ein gerichtlicher Mahnbescheid folgen, mit allen rechtlichen Konsequenzen.
- Vollstreckung: Wenn es so weit kommt, können Maßnahmen wie Konto- oder Lohnpfändungen drohen.
Dein gutes Recht
Kontaktiere uns gern, wenn du Fragen zu Abrechnungen oder Gebühren hast. Unsere Schlichtungsstelle Service ist für dich da. Auch die Verbraucherzentrale hilft dir, wenn du dir unsicher bist, ob eine Forderung oder Gebühr gerechtfertigt ist. Auch bei überhöhten Inkassokosten bekommst du dort Unterstützung.
Mehr zum Thema findest du im Newsbeitrag „Anerkenntnisurteil“.




