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Mahngebühren – Was du wissen solltest und wie ONESTY damit umgeht

Mahngebühren – Was du wissen solltest und wie ONESTY damit umgeht

Jeder kennt es: Im Alltag werden schnell mal Zahlungen vergessen und in der Folge entstehen unerfreuliche Mahngebühren. Diese können je nach Aufwand empfindlich hoch sein, weil nun zusätzliche Bank- und Verwaltungsgebühren für den Mahnaufwand anfallen, die schnell im zweistelligen Bereich liegen. Doch sind diese Gebühren überhaupt rechtens? ONESTY klärt zum Thema Mahngebühren auf:

Was sind Mahngebühren?  

Das Thema Mahngebühren wirft immer wieder Fragen auf. Grundsätzlich entstehen Mahngebühren, wenn Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt werden. Das deutsche Recht besagt, dass Mahnkosten als Schaden durch Verzug vom Schuldner getragen werden müssen, dies allerdings unter bestimmten Bedingungen.

Gesetzliche Grundlagen und zulässige Höhe 

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) dürfen Mahngebühren erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, an dem du in Zahlungsverzug gerätst. Wichtig dabei: Für die erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung dürfen keine Gebühren verlangt werden. Außerdem ist die Höhe der Mahngebühren auf die tatsächlich entstandenen Kosten für den Versand der Mahnung begrenzt. Überhöhte Mahnkosten sind also nicht erlaubt.

Was passiert, wenn ich Mahngebühren ignoriere?

Ignorierst du Mahngebühren, Mahnschreiben oder Zahlungsfristen, kann es passieren, dass deine Bank oder das betroffene Unternehmen den ausstehenden Betrag als Forderung an ein Inkassounternehmen weitergibt und zusätzlich Verzugszinsen entstehen. Dieses darf dann zusätzliche Kosten berechnen und dir eine Zahlungsaufforderung schicken. In manchen Fällen kann deine Bank auch die Schließung deines Kontos veranlassen.

Werden meine Mahnungen der SCHUFA gemeldet?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung darf ein Zahlungsrückstand erst dann der SCHUFA gemeldet werden, wenn mindestens zwei schriftliche Mahnungen verschickt wurden und zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die SCHUFA vier Wochen vergangen sind. Zudem musst du über die Weiterleitung deiner Daten informiert werden.

Gerichtsurteile zu Mahngebühren?

Die Höhe der Mahngebühren kennt keine gesetzlichen Grenzen, wurde durch die Rechtsprechung allerdings begrenzt. Die fehlende eindeutige Regelung per Gesetz führt unter anderem dazu, dass die Höhe der Mahngebühren immer wieder Anlass für Rechtsstreitigkeiten gibt. Die Gerichte haben allerdings klargestellt, dass pauschale Mahngebühren, die über den tatsächlich entstandenen Schaden hinausgehen, unzulässig sind. Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise entschieden, dass pauschale Mahngebühren von 2,50 Euro unzulässig sind, wenn sie nicht den realen Kosten entsprechen. Bearbeitungsgebühren und Kosten für Retouraufwendungen dürfen nicht pauschal, sondern müssen immer individuell in Rechnung gestellt werden. Allerdings besteht das Risiko, dass diese dann auch höher ausfallen können.

Wie geht ONESTY mit Mahngebühren um?

Die ONESTY Finance GmbH hatte sich deshalb zum Wohle ihrer Kunden für ein anderes Verfahren entschieden: Für Bearbeitungen von Rückläufern oder Retouren wurde eine fest vereinbarte einmalige Pauschale in Höhe von nur fünf Euro erhoben. Dagegen wurde von Verbraucherschützerseite unlängst eine Klage anhängig gemacht. Hätte die Klage Erfolg, dürfte ONESTY die Pauschale nicht mehr erheben und wäre stattdessen darauf verwiesen, den ihr aus der Bearbeitung von Rückläufern und Retouren entstandenen Schaden mit der Mahnung individuell gegenüber den betreffenden Kunden geltend zu machen. Ganz schön kompliziert – warum eigentlich? Und der Haken dabei: In Abhängigkeit vom Einzelfall können Mahnungen aufgrund von Rückläufern oder Retouren deutlich teurer werden. Damit wäre aber dem Verbraucher definitiv nicht geholfen. Die Lösung im Sinne aller Kunden: ONESTY verzichtet bis auf Weiteres freiwillig auf Mahngebühren!

Wie vermeide ich Mahnungen?

Die beste Strategie, um Mahnungen zu vermeiden, ist die pünktliche Bezahlung deiner Rechnungen. Normalerweise hast du dafür einen bestimmten Zeitrahmen bzw. eine Fälligkeit, die du einhalten solltest. Falls du momentan nicht in der Lage bist, eine Rechnung zu bezahlen, ist es empfehlenswert, das Gespräch mit dem Gläubiger oder dem Rechnungssteller zu suchen. So lassen sich ein Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen vereinbaren. Den Rechnungsbetrag einfach zu ignorieren, ist definitiv keine gute Idee. Falls du nach der Bezahlung der Mahngebühren feststellst, dass diese zu hoch waren oder zu Unrecht erhoben wurden, kannst du die Rückzahlung fordern.

Welche Erfahrungen hast du mit Mahnungen gemacht? Wie stehst du generell zu dem Thema? Sollte es deiner Meinung nach Pauschalen bei Mahngebühren geben oder nicht? Wir freuen uns auf deinen Kommentar!

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Martin Ruske

Presse & PR