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Anerkenntnisurteil nach Unterlassungsklage: ONESTY Finance GmbH verzichtet freiwillig auf Mahngebühren

Anerkenntnisurteil nach Unterlassungsklage: ONESTY Finance GmbH verzichtet freiwillig auf Mahngebühren

In einem gerichtlichen Verfahren vor dem Oberlandesgericht Brandenburg wurde ONESTY dazu aufgefordert, künftig auf die Erhebung einer pauschalen Mahngebühr zu verzichten – und hat diesem Wunsch entsprochen. Doch nicht etwa aus Zwang: Vielmehr sieht ONESTY in dieser Entscheidung eine Gelegenheit, die eigene Haltung zum fairen Umgang mit unseren Kunden noch klarer zu machen.

Warum überhaupt eine Pauschale?

ONESTY hatte bisher eine pauschale Bearbeitungsgebühr von fünf Euro erhoben – ein Betrag, der helfen sollte, den Aufwand bei Rückläufern oder verspäteten Zahlungen fair aufzufangen. Diese Lösung wurde bewusst niedrig angesetzt, um Kunden nicht unnötig zu belasten. Doch Verbraucherschützer sahen das anders und brachten den Fall vor Gericht. Ihr Argument: Nur konkret nachgewiesene Kosten dürften überhaupt geltend gemacht werden.

ONESTY wies darauf hin, dass eine individuelle Kostenberechnung für jede einzelne Mahnung in vielen Fällen sogar zu höheren Beträgen führen könnte – und damit Kunden mehr belasten würde als die pauschale Lösung. Trotz dieses Hinweises entschied das Gericht zugunsten der Verbraucherschützer.

ONESTYs Entscheidung: Kein Rechnen, kein Belasten

Statt künftig jeden Einzelfall mühsam zu berechnen und damit möglicherweise sogar teurere Gebühren zu verursachen, hat ONESTY einen klaren Weg gewählt: Wir verzichten vollständig auf Mahngebühren.

Diese Entscheidung ist freiwillig. ONESTY nutzt die rechtlich mögliche Option, tatsächliche Bearbeitungskosten bei verspäteter Zahlung geltend zu machen, bewusst nicht. Denn wer einmal eine Überweisung vergisst oder im Zahlungsprozess durcheinanderkommt, sollte nicht zusätzlich verunsichert oder unnötig zur Kasse gebeten werden.

Was bedeutet das Urteil?

Das Gericht hat ONESTY im Rahmen eines sogenannten Anerkenntnisurteils dazu verpflichtet, künftig keine Pauschalen mehr zu verwenden. Ein solcher Entscheid bedeutet, dass eine Partei im Verfahren die Forderung der anderen akzeptiert, ohne dass es zu einer umfassenden Beweisaufnahme kommt.

Wichtig: Dies stellt kein Schuldeingeständnis dar, sondern ist ein übliches Mittel im Zivilprozessrecht, um Verfahren effizient abzuschließen und Ressourcen auf beiden Seiten zu schonen. ONESTY bleibt seiner Linie dabei treu: fair, transparent und immer im Sinne der Kunden.

Gut zu wissen

Ein Anerkenntnisurteil ist ein gerichtliches Urteil, das ergeht, wenn der Beklagte die Klage des Klägers ganz oder teilweise anerkennt. Es handelt sich dabei um eine Form des Zivilurteils, bei dem das Gericht ohne weitere Beweisaufnahme entscheidet, weil der Beklagte den geltend gemachten Anspruch zugesteht. Das Anerkenntnisurteil beendet den Rechtsstreit hinsichtlich des anerkannten Teils und entspricht inhaltlich den Forderungen des Klägers, soweit diese anerkannt wurden. Mit anderen Worten: Der Klügere gibt nach.

Warum dieser Schritt?

ONESTY stellt sich die Frage: Ist es sinnvoll, Menschen, die einmal zu spät zahlen oder versehentlich etwas zurücksenden, mit Kosten zu belegen? Unsere klare Antwort: Nein. Der Aufwand, den Rückläufer oder Zahlungserinnerungen verursachen, steht in keinem Verhältnis zur möglichen Belastung für unsere Kunden. Daher gehen wir lieber den einfachen Weg – und verzichten ganz.

Fazit:

Was bleibt, ist ein konsequenter Schritt im Sinne aller Beteiligten. Keine Gebühren. Keine komplizierten Berechnungen. Keine Unsicherheiten. Stattdessen ein klarer Umgang miteinander – ehrlich, partnerschaftlich und transparent.

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Martin Ruske

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