Finance Fact #15

Wusstest du, dass du bis zu 500 Euro pro Jahr sparen kannst, wenn du deine gesetzliche Krankenkasse wechselst?

Wusstest du, dass du bis zu 500 Euro pro Jahr sparen kannst, wenn du deine gesetzliche Krankenkasse wechselst?

Wenn du in Deutschland gemeldet bist, unterliegst du auch der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Ob du aktuell gesetzlich, privat oder familienversichert bist, hängt von deinen individuellen Lebensumständen ab, wobei hierzulande rund 90 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versorgt werden.

Als Angestellter bist du üblicherweise in der GKV pflichtversichert. Für welche Krankenkasse du dich entscheidest, bleibt allerdings dir überlassen – und kann zu einem späteren Zeitpunkt durchaus hinterfragt werden: Da die Konditionen der rund 100 Träger teils stark variieren, profitierst du bei einem Wechsel oft von besseren Leistungen und kannst gleichzeitig Beiträge sparen.

Unter welchen Voraussetzungen du ganz einfach wechseln kannst und welche Bonusprogramme besonders attraktiv sind, erfährst du in diesem Artikel.

Da man bei den rund 100 gesetzlichen Krankenkassen schnell den Überblick verliert, unterstützen wir dich dabei, den richtigen Versicherer für deinen individuellen Absicherungsbedarf zu finden.

Frage 1 Was bedeutet die Versicherungspflicht in Deutschland? Frage 2 Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher, freiwilliger und privater Krankenversicherung? Frage 3 Wie berechnet sich der GKV-Beitrag und wo kann gespart werden? Frage 4 Unter welchen Voraussetzungen kann ich die GKV wechseln? Frage 5 Wo erhalten Neukunden Beitragsrückzahlungen und Bonusleistungen? Frage 6 An wen kann ich mich für mehr Informationen zum GKV-Wechsel wenden?

Wenn du in Deutschland gemeldet bist, unterliegst du auch der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Ob du aktuell gesetzlich, privat oder familienversichert bist, hängt von deinen individuellen Lebensumständen ab, wobei hierzulande rund 90 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versorgt werden.

Als Angestellter bist du üblicherweise in der GKV pflichtversichert. Für welche Krankenkasse du dich entscheidest, bleibt allerdings dir überlassen – und kann zu einem späteren Zeitpunkt durchaus hinterfragt werden: Da die Konditionen der rund 100 Träger teils stark variieren, profitierst du bei einem Wechsel oft von besseren Leistungen und kannst gleichzeitig Beiträge sparen.

Unter welchen Voraussetzungen du ganz einfach wechseln kannst und welche Bonusprogramme besonders attraktiv sind, erfährst du in diesem Artikel.

Da man bei den rund 100 gesetzlichen Krankenkassen schnell den Überblick verliert, unterstützen wir dich dabei, den richtigen Versicherer für deinen individuellen Absicherungsbedarf zu finden.

Was bedeutet die Versicherungspflicht in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland krankenversichert sein. Die Versicherungspflicht ist dabei im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 5 SGB V) und gilt für sämtliche Personengruppen: Neben Angestellten also unter anderem auch für Selbstständige, Beamte, Studenten, Rentner, Kunstschaffende, Arbeitslose & Co. Nach dem Grundsatz „Pflege folgt Kranken“, schließt die Krankenversicherungspflicht übrigens auch die Pflegeversicherung ein.

Je nach deinem persönlichen Status, Angestelltenverhältnis oder Einkommen bist du entweder gesetzlich oder privat versichert – also Mitglied in einem der beiden Gesundheitssysteme in Deutschland. Mit rund 73 Millionen Versicherten deckt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein Gros der hiesigen Bevölkerung ab, was in etwa 90 Prozent entspricht. Diese verteilen sich wiederum auf die rund 100 unabhängigen Krankenkassen, zwischen denen du frei wählen und wechseln kannst. Letzteres ist recht unkompliziert möglich, sofern du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, die wir hier für dich zusammengefasst haben.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher, freiwilliger und privater Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung sieht drei Möglichkeiten der Mitgliedschaft vor:

  • Als gesetzlich pflichtversicherte Person,
  • als freiwilliges Mitglied oder
  • im Rahmen einer Familienversicherung.

Unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen insbesondere Angestellte, die über der Geringfügigkeitsgrenze (538 Euro) und unter der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdienen. Die JAEG wird jährlich neu festgesetzt und liegt 2024 bei 69.300 Euro brutto, inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Angestellte, deren Einkommen sowohl im laufenden als auch im Folgejahr über dieser Grenze liegen wird, werden zum Ablauf des Kalenderjahres von der Versicherungspflicht befreit. Damit können sie zum 1.1. des Folgejahres entscheiden, ob sie als freiwilliges Mitglied in der GKV verbleiben oder sich künftig privat absichern wollen.

Beispiel:
Du verdienst aktuell 75.000 Euro brutto und erwartest nächstes Jahr eine Lohnerhöhung. Da dein Bruttolohn 2025 damit aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls über der vom Gesetzgeber festgelegten JAEG liegen wird („vorausschauende Betrachtung“), kannst du ab dem 1.1.2025 frei zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV wählen.

Ebenfalls von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind u. a. Freiberufler, Beamte sowie Studenten zu Beginn ihres Studiums. Während Beamte aufgrund des Beihilfeanspruchs meist privat versichert sind, sind viele Selbständige freiwillige GKV-Mitglieder – letztere zahlen hier allerdings den gesamten Beitragssatz, dessen Zusammensetzung wir in hier erklären.

Wer frei wählen darf und sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, schließt einen Vertrag mit einem Versicherungsdienstleister aus der namensgebenden Privatwirtschaft ab. Abweichend von der GKV kommt das Versicherungsverhältnis hier nicht kraft Gesetzes zustande, sondern durch eine privatrechtliche Vereinbarung. Einen wesentlichen Unterschied gibt es auch bei der Berechnung der Prämienhöhe: Während der Beitrag in der GKV am Einkommen gekoppelt ist, hängt die PKV-Prämie vom Leistungsumfang sowie vom individuellen Risiko der versicherten Person ab – man spricht hier vom Äquivalenzprinzip. Auch die Kostenerstattung funktioniert anders als bei einem gesetzlichen Träger. Privatpatienten bezahlen ihre Arztrechnungen grundsätzlich erstmal selbst und reichen diese dann zur Erstattung bei ihrer PKV ein. Wer privat krankenversichert ist, muss zusätzlich eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.

Übrigens: Der Wechsel von der PKV (zurück) in die GKV ist mit einigen Bedingungen verbunden und in vielen Fällen kaum noch möglich – zum Beispiel für privatversicherte Personen, die über 55 Jahre alt sind.

Wie berechnet sich der GKV-Beitrag und wo kann gespart werden?

Krankenversicherungsbeitrag

Der Beitrag zur Krankenversicherung (KV-Beitrag) ist eine der Rechengrößen in der GKV. Der allgemeine Beitragssatz wird dabei vom Staat vorgegeben und liegt im Jahr 2024 – wie auch im Vorjahr – bei 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Indem sich die Beitragshöhe nach dem jeweiligen Einkommen der versicherten Personen richtet, will der Gesetzgeber also einen Solidarausgleich zwischen den unterschiedlichen Bevölkerungsschichten gewährleisten. Familienmitglieder, also beispielsweise Ehepartner oder Kinder, können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Für Personen, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Satz von 14,0 Prozent.

Zusatzbeitrag

Seit 2015 können die gesetzlichen Kassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, den diese eigenständig festsetzen. Innerhalb der GKV handelt es sich dabei also um ein Wettbewerbsinstrument. Auch wenn das Gesundheitsministerium einen durchschnittlichen Satz von 1,7 Prozent vorgibt, der für bestimmte Personengruppen gilt, variiert die Höhe des Zusatzbeitrags je nach Versicherer zwischen 0,9 und bis zu 2,7 Prozent. Das klingt nach wenig, aber bereits ein Prozent Unterschied kann schon Einsparungen von 500 Euro pro Jahr bedeuten, wie folgende Beispielrechnung zeigt:

Dein Jahreseinkommen

Krankenkasse mit 0,9 % Zusatzbeitrag:

Krankenkasse mit 1,9 % Zusatzbeitrag:

Einsparung bei einem Wechsel:

50.000 Euro

450 Euro/ Jahr

950 Euro/ Jahr

bis zu 500 Euro/ Jahr¹

¹ Gilt z. B. für Selbständige, die freiwillige GKV-Mitglieder sind. Angestellte erhalten die Hälfte der KV-Beiträge vom Arbeitgeber bezahlt, sparen in diesem Fall also 250 Euro.

Freiberufler in der GKV

Hauptberuflich Selbstständige, die freiwillig in der GKV versichert sind, zahlen den ganzen Beitrag selbst. Eine Ausnahme gibt es hier bei Kunstschaffenden sowie bei Publizistinnen und Publizisten: Hier „simuliert“ die Künstlersozialkasse (KSK) einen Arbeitgeber und übernimmt unter anderem 50 Prozent der KV-Beiträge.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich die GKV wechseln?

Ob bessere Leistungen, Bonusprogramme oder niedrigere Beiträge – wenn dir eine andere Krankenkasse eher zusagt als deine aktuelle, kannst du unter den folgenden Voraussetzungen wechseln:

Mindestbindungsfrist erfüllt

Wenn du einer gesetzlichen Krankenkasse beitrittst, gilt eine Mindestbindungsfrist von 12 Monaten (bis 2021 waren es noch 18 Monate). Ist diese erfüllt, kannst du zu einem anderen Versicherer wechseln. Seit dem 1. Januar 2021 musst du dich nicht mehr selbst um die Kündigung kümmern – deine neue Kasse informiert die bisherige über den Wechsel. Zu beachten ist außerdem eine Kündigungsfrist.

Wichtig: Bestimmte Wahltarife können ebenfalls eine Mindestbindung von ein bis drei Jahren auslösen.

Frist bei ordentlicher Kündigung

Die reguläre Kündigungsfrist in der GKV beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn du also am 14. Januar kündigst, kannst du zum 1. April Mitglied in einer neuen Krankenkasse werden.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn du die 12-monatige Mindestbindung noch nicht erfüllt hast. Dabei musst du deine Kündigung bis zum Ende des Monats eingereicht haben, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Dann gelten wieder die „normalen“ zwei Monate, bis du in eine neue Kasse wechseln kannst. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag also am 1.1., musst du deine Sonderkündigung im Januar einreichen, damit du zum 1.4. in eine neue Kasse wechseln kannst.

Keine Frist beim Arbeitgeberwechsel

Eine Ausnahme gibt es, wenn du eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst: Wechselst du den Arbeitgeber, kannst du sofort in eine neue Krankenkasse eintreten – ohne Einhaltung der Mindestbindung oder der Kündigungsfrist. Ab dem Beschäftigungsbeginn hast du dann 14 Tage Zeit, um dich bei einer neuen Krankenkasse anzumelden.

Wo erhalten Neukunden Beitragsrückzahlungen und Bonusleistungen?

Einige Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, die ihre Mitglieder mit Beitragsrückzahlungen oder Zuschüssen belohnen. Wenn du zum Beispiel gesund bist, an Präventionskursen teilnimmst und deinen Arzt nur für bestimmte Leistungen aufsuchst, kannst du dich am Jahresende über erstattete Beiträge freuen.

Beispiel:
Du gehst ein Jahr lang nur für präventive Maßnahmen zum Arzt – also zum Beispiel zur Prophylaxe, für Schutzimpfungen oder zur Krebsvorsorge. In diesem Fall erhältst du von manchen Versicherern über 500 Euro zurück.

Jährliches Bruttoeinkommen¹

KV-Beiträge inkl. AG-Anteil pro Jahr²

Mögliche Rückzahlung³

39.996 Euro

2.628 Euro

529,95 Euro

¹ entspricht dem Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers in Deutschland 2022
² KV-Beitrag berechnet sich laut Gesetz mit 14,6% vom Bruttoeinkommen
³ Berechnungsgrundlage: HEK easycash, 2023

Ein weiteres Modell sind spezielle Bonusprogramme, die eine gesunde Lebensweise und regelmäßige Check-Ups belohnen. So erhältst du bei manchen Kassen bis zu 500 Euro jährlich⁴ für deine private Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeitsversicherung – damit sicherst du dich für deine Zukunft ab und profitierst doppelt.

⁴ im Bonusprogramm der IKKclassic

An wen kann ich mich für mehr Informationen zum GKV-Wechsel wenden?

Beim Krankenkassenwechsel sollte nicht nur auf Sparangebote, sondern auch auf den Leistungsumfang geachtet werden. Eine gute gesetzliche Krankenversicherung bietet dir unter anderem:

  • Komplette oder teilweise Kostenübernahme für Vorsorgeuntersuchungen (Hautkrebs-Screening, Darmkrebsvorsorge etc.)
  • Kostenerstattung für wichtige Impfungen (HPV, Reiseschutzimpfungen)
  • Mehrleistungen rund um Schwangerschaft und Geburt (Geburtsvorbereitungskurs, Hebammenrufbereitschaft, spezielle Untersuchungen)
  • Anteilige Kostenübernahme für Alternative Medizin wie Osteopathie und Naturheilverfahren

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Verwendete Quellen

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/k/krankenversicherungspflicht.html

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/grundprinzipien/geschichte

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wahl-und-wechsel-der-krankenkasse

https://www.vdek.com/presse/daten/b_versicherte.html

https://www.test.de/Gesetzliche-Krankenversicherung-Alle-Infos-zum-Thema-Krankenkassen-1151006-1152052/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/private-krankenversicherung

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