Finance Fact #12

Wusstest du, dass manche Kfz-Versicherer bei einem Unfall leisten, obwohl du mit Handy am Steuer warst?

Wusstest du, dass manche Kfz-Versicherer bei einem Unfall leisten, obwohl du mit Handy am Steuer warst?

Wenn du Auto fährst, kommst du an einer Kfz-Versicherung nicht vorbei. Haftpflicht ist Pflicht, Teilkasko haben die meisten und die Vollkasko kommt in jedem Fall bei einem Neuwagen in Betracht. Doch weißt du auch, was die einzelnen Tarife leisten sollten – und zu welchem Preis?

Vielleicht hast du bereits Post von deinem Versicherer bekommen. Fast alle Anbieter erhöhen die Beiträge zum Jahreswechsel, manche sogar im zweistelligen Bereich. Jetzt den Tarifwechsel zu prüfen, macht also in doppelter Hinsicht Sinn: Mit einem frischen Vertrag kannst du nicht nur bis zu 30 % sparen, du profitierst auch oft von deutlich besseren Leistungen.

Worauf du dabei besonders achten solltest, welche Rolle der 30.11. spielt und warum Preis nicht alles ist, zeigen wir dir in diesem Beitrag.

Frage 1 Wann lohnt sich eine Vollkasko, wann eine Teilkasko? Frage 2 Warum solltest du deinen Kfz-Tarif noch im Herbst auf Preis-Leistung überprüfen? Frage 3 Was solltest du bei einem Versicherungswechsel beachten? Frage 4 Warum ist ein Kfz-Tarif mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit“ ratsam? Frage 5 Welche Leistungen und Bausteine können bei Kfz-Tarifen besonders wichtig sein? Frage 6 Was sollten Halter eines Elektroautos berücksichtigen?

Wenn du Auto fährst, kommst du an einer Kfz-Versicherung nicht vorbei. Haftpflicht ist Pflicht, Teilkasko haben die meisten und die Vollkasko kommt in jedem Fall bei einem Neuwagen in Betracht. Doch weißt du auch, was die einzelnen Tarife leisten sollten – und zu welchem Preis?

Vielleicht hast du bereits Post von deinem Versicherer bekommen. Fast alle Anbieter erhöhen die Beiträge zum Jahreswechsel, manche sogar im zweistelligen Bereich. Jetzt den Tarifwechsel zu prüfen, macht also in doppelter Hinsicht Sinn: Mit einem frischen Vertrag kannst du nicht nur bis zu 30 % sparen, du profitierst auch oft von deutlich besseren Leistungen.

Worauf du dabei besonders achten solltest, welche Rolle der 30.11. spielt und warum Preis nicht alles ist, zeigen wir dir in diesem Beitrag.

Wann lohnt sich eine Vollkasko, wann eine Teilkasko?

Während die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung bei Sach-, Personen und Vermögensschäden leistet, die du Dritten mit deinem Fahrzeug zufügst, sind Schäden am eigenen Auto dadurch nicht abgedeckt. Dafür benötigst du eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese ist zwar nicht gesetzlich vorgegeben, aber durchaus sinnvoll. Welche der beiden Kaskoversicherungen für dich in Frage kommt, hängt von individuellen Faktoren wie dem Fahrzeugwert oder deinem persönlichen Absicherungsbedürfnis ab.

Eine Teilkaskoversicherung leistet bei Schäden, die durch äußere Einflüsse an deinem Auto entstanden sind:

Dazu zählen die sogenannten „Elementarschäden“, die beispielsweise durch Hagel, Unwetter, Sturm oder Überschwemmungen verursacht wurden. Mitversichert sind in der Regel auch Brandschäden, Glasbruch, Diebstahl sowie Schäden, bei denen Tiere involviert waren (Wildunfall). Wieviel du am Ende für deine Teilkasko zahlst, hängt auch von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung (SB) ab – 150 bis 300 Euro sind hier üblich. Je höher die SB, desto geringer dein Versicherungsbeitrag.

Eine Vollkasko schließt alle Leistungen der Teilkasko ein und zahlt darüber hinaus auch bei selbstverschuldeten Schäden.

Sie greift auch, wenn der Versicherte durch Fahrerflucht oder Vandalismus geschädigt wurde. Während die Teilkasko nur den „Zeitwert“ deines Autos ersetzt (z. B. bei Diebstahl), kommt eine Vollkasko in den ersten Monaten zumeist für den Neupreis auf. Insofern lohnt sich ein Vollkaskotarif vor allem bei Neuwagen oder bei besonders teuren Kfz. Wenn du dich also unter anderem gegen die Folgen eines selbstverschuldeten Totalschadens an deinem fabrikneuen Fahrzeug absichern möchtest, solltest du eine Vollkasko abschließen – und damit etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Selbstbeteiligung liegt hier meist bei 300 Euro.

Als Faustregel lässt sich sagen: Eine Vollkasko ist bei Neuwagen sinnvoll, die nicht älter sind als fünf Jahre. Dann kannst du dir überlegen, in die günstigere Teilkasko zu wechseln. Sollte dein Auto sehr alt sein, reicht in vielen Fällen auch nur die Kfz-Haftpflicht. Ab welchem Restwert der Verzicht auf eine Kaskoversicherung ratsam wäre, lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten. Wenn Du keine Kaskoversicherung nutzen möchtest, solltest du finanziell so gestellt sein, dass du dir bei einem Totalschaden ein gleichwertiges Auto kaufen könntest. Sollte das nicht der Fall sein, kann ein entsprechender Kaskoschutz durchaus ratsam sein – vor allem, wenn du beruflich auf dein Fahrzeug angewiesen bist.

Übrigens gibt es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) – deshalb kannst du hier auch nicht „zurückgestuft“ werden: Bei dem SFR handelt es sich um einen Beitragsrabatt, der schadenfreies Fahren belohnt und unter dieser Voraussetzung jährlich steigt. Die Rabatte werden durch die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) ausgedrückt, die dementsprechend nur in der Kfz-Haftpflicht sowie in der Vollkasko existieren. Eine Vollkasko wird also mit jedem unfallfreien Jahr günstiger, da du in höhere SF-Klassen kommst.

Warum solltest du deinen Kfz-Tarif noch im Herbst auf Preis-Leistung überprüfen?

In aller Kürze: Die Beiträge werden aller Voraussicht nach ab dem 1.1.2024 steigen, während der Leistungsumfang oft gleich bleibt. In der Regel kannst du bis zum 30.11. kündigen und eine Alternative recherchieren, die zu dir und deinem Fahrzeug passt. Jetzt den Wechsel zu prüfen, lohnt sich also.

Gut zu wissen: Unabhängig davon hast du stets ein Recht auf Sonderkündigung, wenn deine Versicherung die Beiträge erhöht. Dieses gilt für einen Monat ab Zugang der Mitteilung oder des Schreibens.

Die Kfz-Versicherer hatten bereits vor einigen Monaten angekündigt, die Preise für Bestandskunden deutlich anziehen zu müssen. Das hat viele Gründe: die Inflation und gestiegene Kosten für Ersatzteile und Reparaturen – sowie ein Anstieg der Verkehrsunfälle seit dem Abklingen der Corona-Pandemie.

Experten gehen davon aus, dass die Anbieter ihre Beiträge um mindestens 10 Prozent erhöhen müssen, falls sie wieder in die Gewinnzone fahren wollen. Denn eine Prognose des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GVD) beziffert die Verluste der Kfz-Versicherer im Jahr 2023 auf über 2,5 Milliarden Euro: 30,2 Milliarden Euro an Prämien stehen 32,8 Milliarden Euro Ausgaben gegenüber. Pro eingenommenen Euro zahlen die Versicherer also 1,09 Euro.

Die Beiträge lagen bereits im Sommer rund 9 Prozent über dem Vorjahresniveau. Doch gerade, wenn die Kfz-Wechselsaison im Herbst startet, überzeugen viele Anbieter mit Top-Tarifen für Neukunden. Ein „frischer“ Vertrag kann für dich also deutlich günstiger werden und gleichzeitig mehr Leistung bieten.

Kleiner Hinweis: Auch wenn du auf dem Papier 20 bis 30 Prozent sparen kannst, solltest du beim Wechsel nicht nur auf den Preis achten. Entscheidend ist vor allem auch der Leistungsumfang sowie dein individueller Absicherungsbedarf. Denn was bringt dir ein günstiger Tarif, der nur eingeschränkt leistet. Aber bessere Leistung und gespartes Geld, das du klug anlegen kannst, lohnen sich ganz sicher.

Unsere klare Empfehlung: Bis zum 30.11. deinen Tarif prüfen!

Übrigens: Der GDV hat bereits die neuen Regional- und Typklassen-Einstufungen veröffentlicht. Damit kannst du checken, ob sich bei deinem Fahrzeug oder bei deinem Zulassungsbezirk etwas verändert hat.

Was solltest du bei einem Versicherungswechsel beachten?

In erster Linie solltest du die Kündigungsfrist im Auge behalten: Da die meisten Kfz-Versicherungen Jahresverträge sind, die zum 1.1. beginnen, ist der Stichtag für den Wechsel üblicherweise der 30.11. An diesem Datum muss deinem Versicherer die Kündigung bereits vorliegen.

Natürlich brauchst du dann auch einen neuen Vertrag. Bevor du tiefer in die Tarifdetails einsteigst, solltest du aber sichergehen, dass ein gewisser Standard erfüllt wird – wie in etwa eine ausreichend hohe Deckungssumme. Auch wenn die Mindestdeckung gesetzlich festgelegt ist (7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,2 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden), ist diese bei Unfällen mit mehreren Verletzten schnell überschritten. Wir empfehlen deshalb, auf eine pauschale Deckungssumme von 100 Mio. Euro zu achten, wobei jede geschädigte Person mit bis zu 15 Mio. Euro pro Person versichert sein sollte – auch bei günstigen Tarifen.

Abgesehen davon solltest du natürlich deine SF-Klasse mitnehmen dürfen, um auch beim neuen Versicherer von deinem Schadenfreiheitsrabatt auf Kfz-Haftpflicht und Vollkasko zu profitieren. Für den Fall, dass du bei deinem vorherigen Anbieter einen zusätzlichen Rabattschutz abgeschlossen hattest: Es gibt jetzt auch Versicherer, die rabattgeschützte Schäden im neuen Vertrag übernehmen. Bislang war das eher die Ausnahme.

Weitere sinnvolle Leistungen und (Zusatz-)Bausteine sind:

  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
  • Absicherung von Unfällen mit Tieren aller Art – nicht nur von Wildunfällen
  • Marderbiss und daraus resultierende Folgeschäden
  • Die „Mallorca-Police“ – bietet bei Mietwagen im Ausland Versicherungsschutz auf deinem Vertragsniveau

Warum ist ein Kfz-Tarif mit der Klausel „Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit“ ratsam?

Dein Versicherer für den Teil- oder Vollkaskoschutz kann die Leistung ganz oder teilweise verweigern, wenn du einen Schaden „grob fahrlässig“ herbeigeführt hast. Entscheidend ist nach Rechtsprechung dabei die „Verletzung der Sorgfaltspflicht“. Laut Urteil des Bundesgerichtshofs handelt jemand grob fahrlässig, der „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.“ (29. Januar 2003, Az. IV ZR 173/01)

Für Kfz-Versicherer heißt das in der Regel:

  • rote Ampel überfahren
  • Handy am Steuer
  • überhöhte Geschwindigkeit
  • Verstoß gegen die Winterreifenpflicht
  • Fahren mit Flipflops

In diesen Fällen gilt also „grobe Fahrlässigkeit“. Anders als bei der Kfz-Haftpflicht, kann es also sein, dass du den Kaskoschaden (ganz oder teilweise) aus eigener Tasche zahlen musst. Es sei denn, dein Vertrag beinhaltet die Klausel „Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit“. In diesem Fall leistet dein Versicherer auch dann, wenn du entsprechend gehandelt hast. Ausnahmen gibt es trotzdem, in etwa bei:

  • Alkohol oder Drogen am Steuer
  • grob fahrlässigem Ermöglichen von Diebstahl – z. B., wenn du die Schlüssel stecken lässt

Diese Klausel ist mittlerweile in vielen neuen Verträgen enthalten. Ist deine Police aber schon etwas älter, solltest du das dahingehend überprüfen. Allein für diesen Zusatz lohnt sich bereits der Wechsel zu einem anderen Anbieter. Denn sollte es doch mal vorkommen, dass du – aus welchen Gründen auch immer – mit dem Handy am Steuer warst, kann Dir das bei einem Blechschaden viel Geld sparen.¬
Und wenn du deine Kfz-Police überprüfst, schau am besten gleich, ob du auch sonst gut abgesichert bist.

Welche Leistungen und Bausteine können bei Kfz-Tarifen besonders wichtig sein?

Wenn du Kfz-Policen miteinander vergleichst, solltest du nicht nur auf den Preis, sondern auch auf den Leistungsumfang schauen. Der günstigste Tarif ist nicht immer der Beste für deinen individuellen Bedarf – wir empfehlen dir also, auf die folgenden Punkte zu achten:

Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit

Hier zahlt dein Versicherer auch, wenn du einen Unfall oder Schaden „grob fahrlässig“ herbeigeführt hast, du also deine Sorgfaltspflicht verletzt hast. In etwa beim Überfahren einer roten Ampel, Fahren mit Flipflops, Verstoß gegen die Winterreifenpflicht oder bei Handy am Steuer (Nachricht tippen sowie Telefonieren ohne Gegensprechanlage). Übliche Ausnahmen: Alkohol oder Drogen sowie das leichtsinnige Ermöglichen eines Diebstahls.

Unfälle mit Tieren aller Art

Normalerweise sind Wildunfälle ab der Teilkasko mitversichert. Du solltest allerdings unbedingt darauf achten, dass Unfälle mit Tieren aller Art (Hund, Pferd, Kuh, etc.) eingeschlossen sind.

Marderbiss inklusive dadurch bedingte Folgeschäden

Als häufige Marderschäden gelten zerbissene Zündkabel oder Kühlschläuche. Diese sind meist schnell repariert – doch oft entstehen dadurch erhebliche Folgeschäden, die sogar einen Motortausch notwendig machen können. Da dieser mehrere tausend Euro kosten kann, solltest du immer darauf achten, dass dein Anbieter auch hierfür leistet.

Tipp: Im Frühjahr mal unter die Haube schauen. Kurz vor dem Beginn ihrer Paarungszeit sind die Mardermännchen besonders beißwillig.

Gap-Deckung

Dies lohnt sich oft bei einem finanzierten Auto: Die Gap-Deckung schließt eine mögliche Lücke (= Gap) zwischen dem Fahrzeugwert und der ausstehenden Finanzierungssumme.

Als sinnvolle Zusatzbausteine werden oft die Fahrerschutzversicherung sowie die sogenannte „Mallorca-Police“ genannt. Letztere hebt deinen Kfz-Versicherungsschutz bei einem Mietwagen im Ausland auf das Niveau deiner hiesigen Police. Die Fahrerschutzversicherung sichert dich dann ab, wenn du dich bei einem eigenverschuldeten Unfall selbst verletzt.

Was sollten Halter eines Elektroautos berücksichtigen?

E-Autos sind im Trend, passen aber nicht unbedingt zu „konventionellen“ Kfz-Versicherungen, die bislang auf Verbrenner ausgerichtet waren. Wenn du also mit Strom unterwegs bist, solltest du darauf achten, eine spezielle E-Auto-Police abzuschließen.

Da diese Fahrzeuge grundsätzlich anders aufgebaut sind, gibt es ganz andere Schadenfälle und Reparaturszenarien als bei Verbrennern. Stichwort Akku, Ladezubehör und Wallbox. Ein E-Auto-Tarif leistet beispielsweise bei gestohlenen Kabeln und Adaptern, Akkubrand oder beim Kurzschluss an der heimischen Ladestation.

Du kannst ebenfalls darauf achten, dass die Kosten für die Zustandsdiagnostik der Batterie sowie gewitterbedingte Überspannungsschäden mitversichert sind – wie auch Schäden und Folgeschäden durch Tierbisse.


Verwendete Quellen/ Nachweise:

https://www.versicherungsmagazin.de/rubriken/branche/extreme-praemienerhoehungen-notwendig-3405807.html

https://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/kfz-versicherung-2024-beitraege-steigen-um-mindestens-zehn-prozent-148362.php

https://www.verivox.de/kfz-versicherung/nachrichten/marktkommentar-kfz-versicherung-aktuell-88-prozent-ueber-dem-vorjahresniveau-1120348/

https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/versicherer/inflation-kfz-versicherern-drohen-milliardenverluste/29276554.html

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/neue-typklassen/

https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/versicherung/regionalklassen-kfz-versicherung/

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=25371&pos=0&anz=1

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